Terminvereinbarung

Bitte vereinbaren Sie für jede Vorstellung Ihres Kindes vorab einen Termin. Nutzen Sie hierfür unser online Buchungssystem oder rufen Sie uns an. Damit Ihr gesundes Kind bei den Impfterminen und den Vorsorgen nicht durch infektiöse Kinder gefährdet wird, achten wir streng auf die Einhaltung unserer Akutsprechstunde, in der wir Ihr akut erkranktes Kind untersuchen. Wir bitten Sie daher mit Ihrem akut erkrankten Kind nicht ohne Termin in die Praxis zu kommen. Dies gilt ebenso für begleitende Geschwisterkinder.

Vorsorgen

Die Vorsorgeuntersuchungen liegen uns sehr am Herzen und wir nehmen uns hierfür besonders Zeit.
Denken Sie bitte daran, die Termine für die Vorsorgeuntersuchungen Ihres Kindes frühzeitig (2-4 Monate im Voraus) zu vereinbaren. Beachten Sie, dass die gesetzlichen Krankenkassen die Vorsorgeuntersuchungen nur in einem bestimmten Zeitraum übernehmen. Versäumte Vorsorgen können nicht mehr zu Lasten der Krankenkassen erfolgen und müssen von Ihnen selbst bezahlt werden.
Für Ihr Baby bringen Sie bitte zur Vorsorge eine Decke/Wickelunterlage mit.
Die Vorsorgetermine am Nachmittag sind vorallem für Schulkinder und Jugendliche vorgesehen.

Neuaufnahmen

Da unsere Kinderarztpraxis eines der geburtenstärksten Stadtviertel Münchens versorgt, haben Sie bitte dafür Verständnis, dass wir nicht allen gewünschten Neuaufnahmen nachkommen können.
Sind Sie schwanger und wollen Ihr Kind nach der Geburt von uns kinderärztlich begleitet wissen oder suchen Sie z.B. nach einem Wohnortswechsel eine neue Kinderarztpraxis, dann wenden Sie sich bitte per E-Mail (verwaltung@kinderarztpraxisinderau.de) an uns.
Zur Erstvorstellung Ihres Kindes bringen Sie bitte alle ihr Kind betreffenden ärztlichen Unterlagen (Arztbriefe, Impfpass, Vorsorgeheft) mit. Zur U2/U3 benötigen wir zudem auch den Mutterpass.

In eigener Sache

Bringen Sie bitte zu Untersuchungen oder Rezept/Überweisungsanfragen die Versichertenkarte Ihres Kindes mit.
Bei nicht vorgelegter oder ungültiger Versichertenkarte behalten wir uns die Hinterlegung  von 50 Euro vor, die Sie selbstverständlich sofort zurück erhalten, wenn Sie die Versichertenkarte innerhalb von 10 Tagen nachreichen. Wird keine gültige Versichertenkarte im entsprechenden Behandlungsquartal vorgelegt, werden die Behandlungskosten privat nach GOÄ in Rechnung gestellt.
Sagen Sie bitte Termine rechtzeitig ab, wenn Sie diese nicht wahrnehmen können. Vorsorgetermine, die nicht mindestens 24 Stunden vor dem geplanten Termin abgesagt werden, müssen wir Ihnen entsprechend den dafür vorgesehenen Gebührenpositionen in Rechnung stellen.